Urteil zu Hartz IV-Ein Euro-Jobs: Nachträglich voller Lohn

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Zahlreiche Ein-Euro-Jobber können von ihrer Hartz IV-Behörde eine satte Nachzahlung für Jobs ab 2008 verlangen. Voraussetzung: Es handelte sich nicht wie vorgeschrieben um zusätzliche Arbeit und die Betroffenen haben Widerspruch eingelegt und geklagt. ...

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